Donnerstag, 16. Januar 2014

Verwirrung bei Rückführung des Bundesbank-Goldes


Wie bereits in einem früheren Beitrag berichtet, hat die Deutsche Bundesbank kund getan, einen Teil ihres im Ausland (hoffentlich noch) liegenden Goldes nach Deutschland zu holen und in Frankfurt einzulagern. Der zunehmende Druck des Bundesrechnungshofes, der Initiative "Holt unser Gold heim" und nicht zuletzt der Öffentlichkeit dürfte sie zu dieser Ankündigung gebracht haben. Bemängelt wird beispielsweise, dass die Bestände im Ausland seit Jahrzehnten nicht überprüft wurden.

Ende 2013 gab die Bundesbank bekannt, dass im Jahr 2013 knapp 37 Tonnen Gold im Wert von 1,1 Milliarden Euro aus Paris und New York nach Frankfurt überführt wurden – eine Menge freilich, die weit hinter den Erwartungen zurück blieb.

Am 11. Januar 2014 bemerkte Die Welt, dass die Bundesbank sich bei ihren Darstellungen widersprochen hat. Zunächst habe sie vermeldet, dass die Goldbarren vor dem Transport noch in den USA eingeschmolzen worden seien. Nach kritischen Anfragen hieß es dann, Originalbarren seien geliefert worden.

Diese Unstimmigkeit nährt den immer wieder geäußerten Verdacht, dass die Goldbestände – abweichend von sämtlichen Zusicherungen – eben teilweise nicht physisch vorhanden sind. Denn alle Seriennummern der Originalbarren müssten bekannt sein. Durch Einschmelzen irgendwelchen Goldes und Lieferung der daraus gegossenen Barren anstelle der Originale lässt sich verschleiern, dass Originalbarren womöglich nicht mehr existieren. Dabei sollen sie von der Fed in New York doch eigentlich "verwahrt", also sicher und unangetastet aufbewahrt werden.

An dieser Stelle sei noch einmal auf die Erklärung der Deutschen Bundesbank zur Bilanzierung der Goldreserven vom 23. Oktober 2012 hingewiesen. Darin heißt es: "An der Integrität, Reputation und Sicherheit dieser ausländischen Lagerstellen gibt es keinen Zweifel. Das Eigentum an den Barren bleibt durch die Verwahrung bei den Partnernotenbanken unberührt und begründet ein insolvenzsicheres Recht. Darüber hinaus genießt die Bundesbank als Notenbank einen besonderen Immunitätsschutz und damit auch Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen. Eine Vermischung mit den Beständen Dritter ist ausgeschlossen."

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Begründung der Bundesbank für die Lagerung von Goldreserven im Ausland vom 28. November 2012. Sie schließt wie folgt: "Die Zentralbanken der Welt haben weit über 150 Jahre Erfahrung damit, miteinander Gold zu handeln, zu tauschen und auf gegenseitige Rechnung zu lagern. Sie taten und tun dies sicher, verlässlich und diskret – selbst in schwierigen Zeiten. Für den Umgang und den Austausch mit Reservegold zwischen den Zentralbanken gibt es seit Jahrzehnten Institutionen, Regeln, Abkommen und Absprachen. Zentralbanken arbeiten traditionell eng zusammen; sie bilden ein internationales Netz, in dem sie gegenseitig und füreinander Konten, Wertpapier-, aber auch Golddepots führen. Diskretion ist dabei auch ein Gebot der Sicherheit, und Sicherheit das erste Gebot bei Zentralbankgeschäften."

Da passt umgeschmolzenes Gold nicht recht ins Bild.

Und so tappen wir unverändert im Dunkeln, was die wahren Goldbestände der Bundesbank unseres Vertrauens angeht…